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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08   

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https://dejure.org/2008,29700
LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08 (https://dejure.org/2008,29700)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08 (https://dejure.org/2008,29700)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 17 Ta (Kost) 6081/08 (https://dejure.org/2008,29700)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der notwendigen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder i.F.d. uneingeschränkten Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwaltes

  • Judicialis

    RVG § 46; ; RVG § 48; ; ZPO § 121 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
    Dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - (NJW 2006, 3783 f.) der auswärtige Rechtsanwalt konkludent sein Einverständnis mit einer nach § 121 Abs. 3 ZPO eingeschränkten Beiordnung erklärt, bedeutet nicht, dass bereits sein Antrag diese Einschränkung ohne weiteres enthält.
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
    Denn es kann auch eine einschränkungslose Beiordnung in Betracht kommen, weil z.B. durch die Tätigkeit des auswärtigen Rechtsanwalts die ansonsten notwendigerweise entstehenden Kosten eines Verkehrsanwalts entfallen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 17. September 2007 - 3 AZB 23/06 - NZA 2007, 1317; Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - NZA 2005, 1078 f.).
  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
    Welche Vergütung dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Landeskasse zu zahlen ist, bestimmt sich vielmehr ausschließlich nach dem Prozesskostenhilfebeschluss und der in diesem Zusammenhang erfolgten Beiordnung, § 48 RVG (OLG Celle, Beschluss vom 20. März 2007 - 23 W 31/07 - MDR 2007, 865 m.w.N.).
  • BAG, 17.09.2007 - 3 AZB 23/06

    Prozesskostenhilfe - Zu den die Beiordnung eines Verkehrsanwalts rechtfertigenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
    Denn es kann auch eine einschränkungslose Beiordnung in Betracht kommen, weil z.B. durch die Tätigkeit des auswärtigen Rechtsanwalts die ansonsten notwendigerweise entstehenden Kosten eines Verkehrsanwalts entfallen (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 17. September 2007 - 3 AZB 23/06 - NZA 2007, 1317; Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03 - NZA 2005, 1078 f.).
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 17 Ta 6081/08
    Soweit die gegenteilige Auffassung vertreten wird (LAG München, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 10 Ta 229/05), folgt ihr die Beschwerdekammer nicht.
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